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Kundenberatung findet wieder persönlich statt

Corona hat das Arbeitsleben in den letzten Wochen auf den Kopf gestellt. Jetzt kehrt schrittweise– unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen – wieder Normalität ein. Auch unsere Gebietsverkaufsleiter sind wieder unterwegs und beraten unsere Kunden vor Ort. Dabei gelten besondere Regeln.

08.06.2020
von Vanessa Dumke
Lesezeit: ca. 4 Min.

 

Wie viele Unternehmen organisieren auch wir derzeit die Rückkehr unseres Personals aus dem Corona-Shutdown. Das betrifft nicht nur unsere Mitarbeiter im Büro, sondern auch den Außendienst. So sind seit kurzem unsere Gebietsverkaufsleiter wieder unterwegs. Über unser Kontaktcenter besteht ab sofort die Möglichkeit, einen Besuchstermin abzustimmen.

Bei Kundenbesuchen und in persönlichen Gesprächen mit möglichen neuen Auftraggebern vermitteln unsere Experten ihr Fachwissen und verschaffen sich ein genaues Bild von den Anforderungen vor Ort. Dabei können sie auf ihre langjährige Erfahrung und Lösungskompetenz in Sachen Instandhaltung und Optimierung des Materialflusses zurückgreifen.

Besondere Anforderungen für Außendienst-Berater

Die Gesundheit unserer Berater und Kunden steht nach wie vor an erster Stelle. Daher haben wir für unsere Mitarbeiter im Außendienst folgende Vorkehrungen getroffen:

  • Tragen von FFP2-Atemschutzmasken zum Schutz für Träger und ihr Umfeld unter Einhaltung der Einsatzzeiten gemäß Atemschutz-Norm EN 149
  • Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren vor und nach Besuchsterminen
  • Einhalten der Abstandsregeln
  • Verzichten auf Händeschütteln

Hierfür statten wir alle Dienstwagen mit hinreichend Desinfektionsmitteln aus. Zudem haben wir unsere Berater geschult, damit sie Gefährdungen erkennen und darauf reagieren können, sei es bei der Terminplanung, Anreise oder im persönlichen Gespräch beim Kunden. So wird auch auf die unmittelbare Übergabe von Informationen oder Produkten an den Kunden verzichtet.

Diese Maßnahmen richten sich nach den Arbeitsschutzstandards des BMAS, den Hinweisen des Robert Koch Institutes sowie den von den jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Hinweisen.

Ländervorschriften für Außendienst beachten

Da die Rechtsverordnungen von Bundesland zu Bundesland äußerst unterschiedlich sein können und sich nahezu täglich ändern, informieren wir uns immer über den aktuellen Stand. Dazu richten wir uns stets nach den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Kunden. Bei Terminabsprache erörtern wir auch, unter welchen Bedingungen wir den Betrieb betreten dürfen und welche Schutzmaßnahmen vor Ort gelten.

Darüber hinaus überprüfen wir alle getroffenen Maßnahmen regelmäßig und passen sie bei Bedarf veränderten Gegebenheiten an. Zudem stehen wir im ständigen Dialog mit unseren Außendienst-Beratern. Nur so können wir erfahren, ob die ergriffenen Maßnahmen und Standards in der Praxis überhaupt eingehalten werden können.

 

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